Lenk- und Ruhezeiten im Lkw

Berufskraftfahrende müssen sich an genaue Vorgaben zu ihrer Arbeitszeit halten. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

11. August 2021
3 Minuten

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen haben nicht zuletzt aufgrund der Größe und des Gewichts der Fahrzeuge oft verheerende Auswirkungen. Deshalb kommt Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung zu. Was andere Verkehrsteilnehmende oft nicht wissen: Für Berufskraftfahrende gelten genaue Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten. Sie sollen Unfälle aufgrund von Müdigkeit verhindern helfen.

Müdigkeit am Lkw-Steuer kann tödlich enden

Müdigkeit wirkt ähnlich wie Alkohol: Die Konzentration wird negativ beeinträchtigt, Gefahrenbewusstsein und Reaktionsvermögen lassen deutlich nach. Eine Berufskraftfahrerin oder ein Berufskraftfahrer, die oder der bei Tempo 80 für drei Sekunden einnickt, fährt über 66,5 Meter ohne Kontrolle über das Fahrzeug. Hinzu kommt mindestens eine weitere Sekunde Reaktionszeit, was die Strecke der unkontrollierten Fahrt auf rund 90 Meter verlängeren kannn.

Wie drastisch die Auswirkungen eines Lkw-Unfalls sein können, haben von der DEKRA durchgeführte Crashtests gezeigt. Prallt ein Lastkraftwagen mit „nur“ 40 Kilometern pro Stunde auf einen in einem Stau stehenden oder langsam fahrenden Pkw, schiebt er diesen mit großer Wucht in ein vorderes Fahrzeug. Der Pkw kann dadurch vollständig zerstört werden, Insassen haben kaum eine Überlebenschance.

Die – hier verkürzt dargestellten – Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrende sind komplex und nicht immer leicht zu durchschauen. Für die Sicherheit im Straßenverkehr sind sie dennoch unerlässlich.

Die aktive Fahrtätigkeit von Berufskraftfahrenden bezeichnet man als Lenkzeit. Als Ruhezeit hingegen zählen feste Zeiträume, über welche die Fahrenden frei verfügen dürfen. Für beide gelten tägliche und wöchentliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für die Fahrerinnen und Fahrer gewerblicher Gütertransporte ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen sind die Lenk- und Ruhezeiten europaweit einheitlich geregelt. In Deutschland gelten zudem Regelungen für gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Gütertransporten ab einem Gewicht von 2,8 Tonnen. 

2020 wurden in Deutschland knapp 81 Prozent aller Güter auf der Straße transportiert.

Diese täglichen Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufskraftfahrende

Grundsätzlich darf die Lenkzeit innerhalb von 24 Stunden insgesamt nicht mehr als neun Stunden betragen. Ausnahme: Zwei Mal pro Woche darf sie auf zehn Stunden erhöht werden. Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer dürfen diese Zeit jedoch nicht am Stück nutzen. Spätestens nach 4,5 Stunden müssen sie die Lenkzeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen, wobei eine Unterteilung in eine 15-minütige und eine 30-minütige Pause erlaubt ist. Diese Zeit dient ausschließlich der Erholung und darf nicht für andere Arbeiten genutzt werden.

Die tägliche Ruhezeit bleibt von Fahrtunterbrechungen unberührt und muss elf Stunden innerhalb eines Tages betragen. Es ist jedoch möglich, sie in Abschnitte von mindestens drei, gefolgt von neun Stunden zu unterteilen. Höchstens drei Mal pro Woche dürfen Berufskraftfahrende die tägliche Ruhezeit auf insgesamt neun Stunden reduzieren.

Vorgaben zu wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten

Insgesamt darf die wöchentliche Lenkzeit nicht mehr als 56 Stunden betragen, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen maximal 90 Stunden. Ein Beispiel: Erreicht eine Berufskraftfahrerin oder ein Berufskraftfahrer die erlaubte wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden, so darf sie in der Woche darauf nur noch höchstens 34 Stunden fahren. 

Nach sechs Arbeitstagen müssen Berufskraftfahrende eine ununterbrochene Pause von 45 Stunden einlegen, die sie nicht in der Fahrerkabine verbringen dürfen. Die wöchentliche Ruhezeit darf auf 24 Stunden reduziert werden, sofern sie in der Vor- und Folgewoche regulär 45 Stunden betrug, beziehungsweise betragen wird. Verfügt das Fahrzeug über einen Schlafplatz, dürfen Berufskraftfahrende die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeuginneren verbringen. Diese Vorgaben sollen eine ausreichende Erholung sicherstellen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen.

Der Fahrtenschreiber protokolliert

Berufskraftfahrende müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren. Dies übernimmt ein analoger oder digitaler Fahrtenschreiber im Fahrzeug. Neben den Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten zeichnet er auch die gefahrene Strecke und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf. Die gesammelten Daten können die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr auslesen und überprüfen, ob die vorgeschriebenen Zeiten eingehalten wurden. Verstöße werden mit Bußgeldern gegen Fahrpersonal und Arbeitgebende geahndet.

7 Sekunden Verkehrssicherheit

Auf der Website deinesekunden.de bietet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) kurze, oftmals amüsante Clips rund um die Verkehrssicherheit, die jeweils nicht länger als sieben Sekunden dauern. Auch das Thema „Müdigkeit bei Lkw-Fahrenden“ wird mit dem Clip „Aufgemückt“ behandelt.

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